Sozialberatung
Wir beraten pflegebedürftige Personen sowie deren Angehörige über sämtliche Fragen zum Thema Pflege und Betreuung. Dies erstreckt sich über die Auswahl von Entlastungsangeboten von regionalen Dienstleistern und Hilfeangeboten, der Auswahl des geeigneten Pflegedienstes, einer stationären Einrichtung oder eines Menüservice, die Tages- und Wochenstrukturierung, barrierefreies Wohnens, Zuschüsse von Pflege- und Krankenkassen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Gesprächen und Terminen mit dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) zur Seite und unterstützen Sie bei Anträgen und Behördengängen. Wir sind Ihr unabhängiger Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung.
Darüber hinaus erbringen wir Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung. Dieser Einsatz ist zweimal im Jahr bei Erhalt von Pflegegeld verpflichtend und dient der Qualitätssicherung.
Unsere Beratungsstelle ist gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 HBPfVO als niedrigschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot anerkannt. Aufgrund dessen besteht die Möglichkeit, die Beratungskosten über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45 b SGB XI von der Pflegekasse erstattet zu bekommen. Die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind zudem immer Kostenfrei.
Für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!