Persönliches Budget
Das Persönliches Budget ist ein individuell bemessener Geldbetrag, der einem leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung von einem oder mehreren Leistungsträgern zur Verfügung gestellt wird, damit er die benötigten Unterstützungsleistungen bei einem Leistungserbringer seiner Wahl einkaufen kann.
Leistungsberechtigt sind Menschen mit Behinderung – unabhängig vom Alter sowie von Art und Schweregrad der Behinderung. Das heißt, dass auch behinderte Kinder und Jugendliche oder Menschen mit einer sogenannten "geistigen Behinderung" oder mehrfach behinderte Menschen ein Persönliches Budget beziehen können.
Leistungsträger – manchmal wird auch von Kostenträgern gesprochen, also von denjenigen, die das Geld bereitstellen – für Persönliche Budgets können sein:
- der Sozialhilfeträger,
- die Bundesagentur für Arbeit,
- die gesetzliche Pflegeversicherung,
- die Integrationsämter,
- die Jugendhilfeträger,
- die gesetzliche Krankenversicherung,
- die Rentenversicherungsträger,
- die gesetzliche Unfallversicherung und
- die Kriegsopferfürsorge/-versorgung.
Trägerübergreifend bedeutet, dass sich ein Persönliches Budget aus Einzelbudgets verschiedener Leistungsträger zusammensetzen kann. Leistungsträger in der Behindertenhilfe ist jedoch überwiegend der Sozialhilfeträger.
Durch Persönliche Budgets sollen behinderte Menschen die Möglichkeit bekommen, ihren individuellen Assistenz- und Unterstützungsbedarf in den verschiedenen Lebensbereichen, wie z.B. Wohnen, Arbeit oder Freizeit so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten.
Das Persönliche Budget ist jedoch keine zusätzliche Leistung, sondern eine Leistungsform, die auf Antrag statt einer Sachleistung gewährt wird.
Wir beraten und unterstützen sie bei
- Der Beantragung des „persönlichen Budgets
- Der Erstellung des individuellen Hilfeplans (auch Teilhabeplan)
- Der Hilfe bei der Einstellung von Beschäftigten im Haushalt im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens – von der Suche einer Hilfskraft bis hin zur Umsetzung
- Der Umsetzung von Einzelpersonenpflege nach § 77 SGB XI
- Der Suche nach Möglichkeiten für „Ambulant vor Stationär“
- Der Budgetverwaltung
- Der Hilfsmittelversorgung im Wohnumfeld
- Einzelberatung und Gruppenangebote für Betroffene und Angehörige
- Wir schulen Multiplikatoren in sozialen Bereichen, egal welcher Vorbildung.
Diese Leistung erbringen wir in enger Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der Werner und Ellinore Laube-Stiftung. (www.laube-stiftung.de)